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"... das wenden die Leute heut' ein: Der Vermittler damals hat gesagt, brauchst' dich darum nicht zu kümmern, brauchst' auch kein Geld zu haben. Das regelt sich alles von selber. Und lass' 20 Jahre 'rumgehen, dann gehört dir die Hütte und du hast 'ne prima Altersversorgung. Und dann frag' ich mich immer: Wer ist denn so blauäugig? Denn - wenn das zuträfe - dann kann er sich die ganze Bundesrepublik kaufen." (O-Ton BADENIA-Chef Dietrich Schröder in der ZDF-Sendung Mona-Lisa am 30.10.2004
 

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Oberlandesgericht: Badenia hat Aufklärungspflichten verletzt

15.12.2004

Karlsruhe (ddp.vwd). Die Bausparkasse Badenia hat bei der Finanzierung von Immobilien ihre Aufklärungspflichten verletzt und haftet für Betrugshandlungen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Begründung eines Urteils von Ende November hervor, in dem das Oberlandesgericht Karlsruhe die Badenia zur Zahlung von 11 689 Euro Schadenersatz an eine Kundin verurteilt hatte.

Die Verurteilung stütze sich in erster Linie auf die Verletzung der Aufklärungspflichten, heißt es in der Begründung. Die klagende Kundin sei auf Grund der Darlehensbedingungen der Karlsruher Badenia gezwungen gewesen, einem so genannten Mietpool beizutreten. Das Mietpoolkonzept sei von der Heinen & Biege-Gruppe entwickelt worden, die den Immobilienkauf und die Finanzierung der Eigentumswohnung vermittelt hatte. Nach Auffassung des 15. Zivilsenats des Gerichts hat der Mietpool der Klägerin jede Möglichkeit genommen, die erworbene Wohnung selbst zu verwalten, und war mit erheblichen, für die Klägerin nicht überschaubaren Risiken verbunden gewesen. Die Badenia hätte die Frau pflichtgemäß auf diese Risiken hinweisen müssen.

Weiter heißt es in der Begründung, ein Sachverständigengutachten habe ergeben, dass die Vertragsgestaltung der Badenia in Deutschland gänzlich unüblich sei. Daraus ergebe sich eine Verantwortung der Badenia für die Risiken und Gefahren des Mietpools. Das Mietpoolkonzept von Heinen & Biege sei nach Feststellung des Gerichts von Anfang an betrügerisch gewesen. Bei der Badenia habe das Vorstandsmitglied A. von dem betrügerischen Konzept zumindest gewusst. Dies sei Beihilfe zum Betrug, wofür die Bausparkasse hafte.

Das Gericht merkte an, dass in der Vergangenheit eine Reihe von anderen Zivilsenaten verschiedener Oberlandesgerichte in Parallelfällen Klagen gegen die Badenia abgewiesen hätten. Diesen Senaten hätten vielfach wohl nicht dieselben Informationen vorgelegen, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gewesen seien.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und im Hinblick auf die Vielzahl ähnlicher Verfahren in Deutschland sei die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen worden, teilte das Gericht mit. (AZ: 15 U 4/01 - Urteil vom 24. November 2004) ddp.vwd/mwo/hwa

http://business-wissen.de/de/aktuell/akt14045.html

 

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Grafiken, im Jahre 2002 entworfen von  Andreas Leithäuser an der Uni Weimar nach einem Vortrag über Schrottimmobilien

 

Wer sich als Politiker nur einen Zentimeter Banken und Versicherungen nähert, entfernt sich meilenweit vom Verbraucher!

Wie macht man mit einer deutschen Bank ein kleines Vermögen?   ==>   Antwort hier

Hausmüll wird auf der Mülldeponie entsorgt, Schrottimmobilien beim Verbraucher

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Stand: 12. April 2010