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Klaus Schüller
E-Mail:
klaus-schueller[ at ]freenet.de
Sehr geehrter Herr ....,
ich möchte Ihnen sehr herzlich für die Anteilnahme am Tode unserer Tochter
Anja danken.
Ihre Mail hat uns sehr bewegt, zumal Sie eine Agentur betreuen, die
BADENIA-Verträge
vermittelt. Sie haben für uns sehr ehrlich und nachvollziehbar belegt,
dass Sie sich
anständigen Geschäften verpflichtet fühlen. Wir möchten daher an Sie
appellieren, unsere
angefügten Forderungen für einen effektiven Verbraucherschutz in Ihren
Kreisen v.a. bei
ehrlichen und anständigen Finanzberatern weiter zu verbreiten. Wer sich
ehrlichen
Anlagegeschäften zur Altersvorsorge verpflichtet fühlt, braucht solche
Gesetze nicht zu
fürchten. Sie sind nur gegen die schwarzen Schafe in Ihren Reihen gedacht.
Aber dafür sind
sie überfällig.
Wir können es immer noch nicht fassen, unter welchen Umständen unsere
Tochter ihr noch
junges Leben beendete. Entmutigt und genötigt durch eine
BADENIA-Bausparkasse,
die noch nicht einmal den Anstand und die Courage hatte, sich ihrer
Verantwortung an Anjas
Tod zu stellen. Und stattdessen versucht, die Schuld für die Ursachen an
Anjas Tod auf
ihre Rechtsanwälte Gerhart Baum und die Kanzlei Reiter
& Collegen abzuwälzen. Für uns
steht weiterhin klar fest, dass Anja über Zuführer der BADENIA eine
Problemimmobilie samt
Problemfinanzierung aufgedrängt wurde. Und dass Anja per
Gerichtsvollzieher und
Gehaltspfändung von der BADENIA so unter Druck gesetzt wurde, dass sie
keinen Ausweg mehr
wusste. Mit sehr großem Interesse erwarten wir das Ergebnis verschiedener
staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen ehemalige Bedienstete der BADENIA
bzw. der
Heinen&Biege GmbH. Die Presseerklärungen der
BADENIA haben wir mit Betroffenheit zur
Kenntnis nehmen müssen. Sie haben uns innerlich und emotional sehr
aufgewühlt, da wir die
BADENIA nach wie vor für den Tod unserer Tochter verantwortlich machen.
Wir fragen uns nach allen bisherigen Erkenntnissen und Einsichten
verzweifelt: Was ist das
bloß für ein Staat, in dem so etwas seit Jahren erlaubt scheint? Ein
Staat, in dem
Lobbypolitiker Gesetze so verbiegen können, dass sie so vielen Menschen
bei der staatlich
eingeforderten privaten Altersvorsorge oft Schaden und Unheil bringen. Und
wie im Falle
von Anja sogar den Tod. Was ist das für ein Staat, in dem Politiker und
Richter
offensichtlich die Täter und Mitwisser schützen und die Opfer durch
zurecht gebogene
Gesetze und Urteile wehrlos stellen?
Was ist das nur für ein AMB-Generali-Konzern, der so etwas in seinen
Reihen erlaubt? Was
ist das für ein Aufsichtsrat, (u.a. Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl),
der hier nicht
massiv einschreitet? Was sind das für deutsche Banken, die sich solch
scheußlicher
Geschäftsmethoden bedienen? So wichtig kann Geld doch nicht sein, das man
dafür so junge
Leben wie Anjas in Kauf nimmt! Dass man bundesweit Hunderttausende
Familien psychisch und
physisch ruiniert, nur um grenzenlos Profit zu machen, Bilanzen
aufzublasen und satte
Managergehälter zu erzeugen und zu rechtfertigen.
Nachdem uns sehr schnell klar geworden war, warum alles wohl so gekommen
war, hatten wir
trotz unseres Schmerzes über den Verlust von Anja den unbedingten Willen,
das nicht
geräuschlos einfach hinzunehmen. Wir wissen inzwischen, dass
Hunderttausende von Menschen
in Deutschland in den letzten 16 Jahren über Immobilienbetrug auch zu
Opfern vieler
deutscher Kreditinstitute geworden sind. Auf den Internetseiten von
www.immobetrug.de
und
im dazu gehörigen Forum kann man das gut nachlesen.
Wir sind sehr dankbar, dass wir von Ihnen in unserem Schmerz Beistand
erfahren haben.
Viele Solidaritätsadressen haben uns erreicht. Aus ganz Deutschland. Von
Menschen, die wir
oft gar nicht kennen, die aber durch das Internet oder durch die vielen
Zeitungsberichte
davon erfahren haben. Diese Solidarität hat uns in unserem Schmerz sehr
gestärkt. Es war
überhaupt nicht leicht, in die Öffentlichkeit zu gehen, mit den Medien zu
reden und ihnen
von Anja zu erzählen. Es hat uns viel Überwindung gekostet.
Aber weil unsere Anja sehr sozial eingestellt war und gegen das Unrecht
kämpfte, wo es ihr
begegnete, glauben wir fest daran, dass es genau deswegen in ihrem Sinne
war, dass wir
den Weg über die Öffentlichkeit gegangen sind, so schwer er uns auch
gefallen ist. Und zu
erklären, wie sie zu Tode gekommen ist und v.a. warum!
Anja macht das alles nicht mehr lebendig. Aber wenn von den Menschen durch
Öffentlichkeitsarbeit und Demonstrationen mitgeholfen werden könnte, das
Unrecht gegen
Anja und all die vielen anderen Menschen in Deutschland überall bekannt zu
machen, so
würde das uns ein wenig von dem wiedergeben, was wir mit Anja verloren
haben:
|
Den Glauben in eine gerechte
Welt.
|
|
In Fairness und Anstand auch
bei Geldgeschäften mit Altersvorsorge.
|
|
Den Glauben in
Rechtsstaatlichkeit und eine Justiz, die so etwas nicht zulässt und
unterbindet. |
Um verzweifelten Menschen
helfen zu können, die durch gewissenlose deutsche
Kreditinstitute in entsetzliche Notlagen wie die von Anja gebracht worden
sind, wollen wir
bald eine Stiftung mit Anjas Namen gründen. Angebote auf finanzielle
Unterstützung bei
einem solchen Schritt liegen uns bereits vor. Die Überlegungen, wie man so
etwas macht,
haben wir aber noch nicht abgeschlossen. Wir glauben fest daran, dass eine
solche Stiftung
auch im Sinne von Anja wäre. Sie war immer sehr sozial engagiert
eingestellt. Wir werden
Sie weiter informieren, wenn die Überlegungen mehr Gestalt angenommen
haben werden..
In Dankbarkeit für Ihren seelischen Beistand,
Klaus Schüller
PS: Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Forderungen, die ich dieser
Mail
angefügt habe, mit verbreiten und unterstützen könnten. Gemeinsam mit
anderen Bürgerinnen
und Bürgern habe ich entsetzt feststellen müssen, dass unsere Parteien
und die
Bundesregierung nicht auf der Seite der betrogenen Menschen sondern auf
Seiten der am
Massenbetrug mitschuldigen Kreditwirtschaft steht. Das kann bei weit verbreiteten Unwissenheit der
Deutschen in Gelddingen
wohl kaum so bleiben. Es kann nicht sein, dass 80 % der deutschen
Bevölkerung den Banken
zum Fraß vorgeworfen werden, nur damit die Kreditwirtschaft ihre
widerwärtigen Geschäfte
ungestört betreiben kann.
---------
Forderungen an Allfinanzwirtschaft, Parteien, Bundestag und
Bundesregierung:
| Gesetzliche Verankerung einer Umkehr der
Darlegungs- und Beweislast .
Wer Anlageprodukte an private Verbraucher verkauft oder finanziert, muss
belegen können,
dass er seine Beratungs- und Informationspflichten erfüllt hat. In anderen
Bereichen -
etwa bei der Produktsicherheit oder bei der Haftung für Aktienprospekte -
ist die
Beweislastumkehr längst erfolgreich als allgemeiner Standard etabliert.
|
| Dokumentierung der Wertermittlung für zu
beleihende Objekte durch das
Kreditinstitut, die auch dem Kunden bei Vertragsabschluss zwingend
auszuhändigen ist.
Sollte die Bank hierbei falsche Angaben machen, muss sie haftbar gemacht
und
aufsichtsrechtlich belangt werden.
|
| Verlängerung der Verjährungsfristen: Wer
bei der Geldanlage falsch oder
ungenügend beraten wurde, kann seine Ansprüche nur maximal drei Jahre
geltend machen -
auch wenn sich bei langfristigen Geldanlagen die negativen Folgen einer
Falschberatung
erst wesentlich später zeigen. Die Verjährungsfristen waren zum Nachteil
der Verbraucher
erst vor wenigen Jahren von bis zu 30 (!) auf zehn oder sogar nur drei
Jahre verkürzt
worden. Verschärfte Beratungspflichten von Banken und Versicherungen
laufen mit derart
kurzen Verjährungsfristen ins Leere.
|
| Stärkung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht. Deren
Aufsichtsziel darf nicht nur die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der
Unternehmen sein -
sie muss ausdrücklich auch dem Verbraucherschutz verpflichtet werden. Sie
muss außerdem
gegenüber der Öffentlichkeit eine größere Transparenz sicherstellen.
Anleger schädigende
Praktiken dürfen sich gar nicht erst durchsetzen können.
|
| Verschärfte Regelungen für Vermittler. Der
Schrottimmobilienskandal
wurde erst möglich, weil Banken und Bausparkassen mit freiberuflichen
Vermittlern und
Strukturvertrieben zusammenarbeiteten, die nicht einmal minimalen Auflagen
unterworfen
sind, von einer qualifizierten Ausbildung ganz zu schweigen. Als
Mindeststandard sind
Registrierungs- und Haftungsregeln notwendig sowie eine ausreichende,
verpflichtende
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
|
| Der gerade im Europäischen Parlament und
im Rat diskutierte Vorschlag
zur Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie muss zwingend auch die
Immobiliardarlehen
umfassen. Der Fall der Schrottimmobilien zeigt, dass das vorhandene
Schutzniveau hier
gerade nicht ausreicht. Auch für verbundene Geschäfte - also finanzierte
Kaufverträge,
mithin auch Immobilienkaufverträge - muss es durch die Richtlinie klar
definierte
Verbraucherschutzstandards geben.
|
| Grundsätzliche Annahme verbundener
Geschäfte, wenn Kaufverträge,
Versicherungsverträge und Finanzierungsverträge für ein -und dieselbe
Kapitalanlage nicht
vom Kunden besorgt wurden.
|
| Einführung eines verpflichtenden und
umfassenden Transparenzgebotes für
Allfinanzverträge aller Art. Die Pflicht zur Offenlegung aller Provisionen
und sonstiger
weicher Kosten (bei Versicherungs- und Immobiliarverträgen etc.) sowie
verlässliche
Berechnung der effektiven Renditen muss durch die Vermittler sowie die
beteiligten
Allfinanzunternehmen nachweisbar und ohne Verklausulierungen auch für
Laien
nachvollziehbar verpflichtend bei Haftung für Fehlberatung sichergestellt
werden.
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