DFI Gerlach Report
05.12.2004
ERWERBERMODELLE / BADENIA
KLARES VERTRIEBSRISIKO
Durch die Verurteilung der Deutsche Bausparkasse
Badenia durch den 15. Zivilsenat des Oberlandesgericht Karlsruhe im
Zusammenhang mit von ihr finanzierten Erwerbermodellen zu einer
Rückabwicklung (Az.: 115 – U 4/01) wurde unser Warnhinweis an die Vertriebe
im Hinblick auf die Bausparprodukte der Karlsruher bestätigt. Die
Urteilsbegründung liegt zwar immer noch nicht vor, die Pressemitteilung des
Gerichts ist aber soweit aussagefähig, dass kaum mehr Zweifel möglich sind:
Wer ab jetzt noch Badenia-Produkte verkauft, ohne
auf die besonderen Risiken (vor allem in Form verlängerter
Zuteilungsfristen) hinzuweisen, dürfte mit beiden Füßen fest in der
Haftungsfalle stehen. Sobald die Rückabwicklungen sich auch auf
Bauspardarlehen oder Einzahlungen noch in der Ansparphase befindlicher
Bausparverträge erstrecken, ist die Zuteilungsmasse, aus der die Bausparer
bedient werden, unmittelbar getroffen. Und genau dies bahnt sich nach dem
Karlsruher Urteil an. Es handelt sich um den Fall einer vom mittlerweile
insolventen Dortmunder Vertrieb Heinen & Biege (H&B) geworbenen Kundin, die
Immobilie und Finanzierung im Paket erhielt.
Teil der Finanzierung waren gemäß Mitteilung des
Gerichts vorfinanzierte Bausparverträge, die als Eigenkapitalersatz dienten.
Im Vertrieb von Erwerbermodellen wurde generell mit der Maxime "kein
Eigenkapital erforderlich" geworben, was nach den vorliegenden Hinweisen
auch auf den Vertrieb durch H&B zutrifft.
Die PricewaterhouseCoopers- Gutachter beziffern das
Potenzial gefährdeter Badenia-Kredite allein aus dem H&B-Vertrieb auf über
200 Millionen Euro (siehe Nr. 47/04). Sollte auch nur die Hälfte davon gegen
Übernahme der in der Regel praktisch wertlosen Immobilien rückabgewickelt
werden, könnte die Bausparkasse wohl kaum mehr aus eigener Kraft überleben,
zumal die H&BFälle nur einen Teil der Erwerbermodellrisiken der Badenia
ausmachen. Die PwC-Prüfer sehen Probleme in vergleichbarer Größenordnung
auch bei einem zweiten Vertrieb (Köllner, Harsewinkel) Im schlimmsten
Fall ("worst case") müsste die Badenia durch den dahinter stehenden
Versicherungskonzern AMB-Generali gerettet werden – was wohl kaum ohne
"Sanierungsbeiträge" der Bausparer abginge.
Fazit: Bei der Badenia ist Feuer
unterm Dach. Wer jetzt noch die Produkte der Karlsruher – aus welchen
Gründen auch immer – im Vertrieb hat, sollte wenigstens in aller
Ausführlichkeit aufklären nach der Devise "Sicherheit zuerst". Gerade im
eigenen Interesse, denn die Probleme der Karlsruher sind nunmehr bundesweit
Tagesgespräch gewesen und sind rein quantitativ sehr ernst geworden.
Augen zu und durch – das geht nicht mehr!