Schrottimmobilie
Falsch beraten - Geld zurück
| 14.12.04 |
Eine Wohnungsbaugesellschaft muss eine
1995 verkaufte Eigentumswohnung zurücknehmen und den Vertrag rückgängig
machen.
Der 16. Zivilsenat des des Oberlandesgerichts (OLG) Celle bestätigte damit
die erstinstanzliche Entscheidung und modifizierte seine bisherige
Rechtsprechung zum Thema „Schrottimmobilien“ zu Gunsten der Käufer. Laut
Gericht war der Wohnungskäufer falsch beraten worden. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof
zugelassen. (AZ:
16 U 127/04)
Die Wohnungsbaugesellschaft wollte nach Angaben des OLG Kaufinteressenten
ohne Eigenkapital über die Bausparkasse Badenia damit locken, dass
vollfinanzierter Immobilienkauf mit Hilfe ersparter Steuern eine sichere
Vermögensanlage für das Alter sei. Die damals knapp 40 Jahre alten Käufer
wurden nach Erkenntnis des Gerichts aber nicht darüber aufgeklärt, dass
die Gesamtlaufzeit der Finanzierung knapp 30 Jahre betrug.
Für die Kläger wäre diese Information ein Grund gewesen, von dem zur
Altersvorsorge gedachten Sparkonzept Abstand zu nehmen. Die Käufer seien
zudem nicht über die mit dem optisch niedrigen Zinssatz verbundenen
Risiken aufgeklärt worden.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt seit einiger Zeit gegen
ehemalige Badenia-Mitarbeiter wegen Betrugsverdachts. Die viertgrößte
deutsche Bausparkasse soll seit Anfang der 90er Jahre mangelhafte
Immobilien zu überhöhten Preisen als vermeintliche Altersvorsorge
finanziert haben.