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BADENIA = BSE-Fall im
Bankensektor
Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat
es mit dem BSE-Vergleich in einem
Interview im STERN am 01.12.2004 auf den Punkt gebracht. Doch
die BADENIA ist nur die Spitze des Eisberges.
Man habe nurhandele 'branchenüblich', so ein
Pressesprecher Seit vielen Jahren fordern die Geschädigten von
Schrottimmobilien und Banken nach Handlungen von Politik und
Justiz, die schlimmen Zustände im deutschen Kreditwesen endlich zu
beenden und den Opfern dieser bundesweiten Machenschaften der deutschen
Allfinanz wirksam zu helfen. Bis her ist fast nichts passiert. Und das,
was z.B. im Sommer 2002 vom Gesetzgeber veranlasst wurde, ist
wirkungslos, da die ruinösen und menschenverachtenden
Mechanismen der deutschen Allfinanz davon ungerührt weiter wirken.
Bundesminister a.D. Gerhart Rudolf Baum sagte
bei der Anhörung im Bundesministerium der Justiz am 07.05.2002: "Alles,
was Sie da vorhaben, macht den Betrug weiter möglich!"
Die Politik steht voll in der
Verantwortung.
Und weicht ihr ständig aus!
Sie mauert sogar und
verharmlost den ganzen Massenbetrug!
Sie hat
kein
Mitleid mit den Opfern!
Und volles Verständnis für die Täter!
Damit ignoriert sie die Opfer
und schützt die Täter!
Wie lange noch?
Wir fragen die
Verantwortlichen in Politik und Justiz:
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Warum dulden Sie
skandalöse Massengeschäfte der deutschen Allfinanz, die statt echter
Altersvorsorge den totalen Ruin bringen?
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Müssen noch mehr
Menschen sterben, bis Sie endlich handeln und den Banken,
Versicherungen und Bausparkassen menschenverachtende Immobilien- und
Kreditgeschäfte verbieten?!
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Warum dürfen die
Betrüger, die der Kreditwirtschaft zuarbeiten, weiter arbeiten?
Warum werden diese Verbrecher, die zahllose Menschen und ihre
Familien ins Unglück gestürzt haben, von Politik und Justiz
mit Samthandschuhen angefasst? Warum brauchen sie keine Ausbildung
und Lizenz?
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Ist die Verschuldung
des Staates so schlimm, dass Sie gegenüber der Finanzwelt keine
Handlungsspielräume mehr haben?
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Sind die
Lobbygehälter aus der deutschen Allfinanz so groß, dass Sie alle
Regeln von Anstand und Moral in Politik und Justiz
verwerfen?
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Müssen wir und
unsere Kinder furchtbar leiden, damit Sie Ihre Politik von den
Banken finanziert bekommen?
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Wie lange wollen Sie
die verzweifelten Menschen noch in der Bank- und Bausparfalle
schmoren lassen?
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Minimalforderungen an Parteien , Bundestag und Bundesregierung:
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Gesetzliche
Verankerung einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast . Wer
Anlageprodukte an private Verbraucher verkauft oder finanziert, muss
belegen können, dass er seine Beratungs- und Informationspflichten
erfüllt hat. In anderen Bereichen etwa bei der Produktsicherheit
oder bei der Haftung für Aktienprospekte ist die Beweislastumkehr
längst erfolgreich als allgemeiner Standard etabliert.
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Dokumentierung
der Wertermittlung
für zu beleihende Objekte durch das Kreditinstitut, die auch dem
Kunden bei Vertragsabschluss zwingend auszuhändigen ist.
Sollte die Bank hierbei falsche Angaben machen, muss sie haftbar
gemacht und aufsichtsrechtlich belangt werden.
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Verlängerung
der Verjährungsfristen:
Wer bei der Geldanlage falsch oder ungenügend beraten wurde, kann
seine Ansprüche nur maximal drei Jahre geltend machen auch wenn
sich bei langfristigen Geldanlagen die negativen Folgen einer
Falschberatung erst wesentlich später zeigen. Die Verjährungsfristen
waren zum Nachteil der Verbraucher erst vor wenigen Jahren von bis
zu 30 (!) auf zehn oder sogar nur drei Jahre verkürzt worden.
Verschärfte Beratungspflichten von Banken und Versicherungen laufen
mit derart kurzen Verjährungsfristen ins Leere.
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Stärkung
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Deren
Aufsichtsziel darf nicht nur die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der
Unternehmen sein sie muss ausdrücklich auch dem
Verbraucherschutz verpflichtet werden. Sie muss außerdem gegenüber
der Öffentlichkeit eine größere Transparenz sicherstellen. Anleger
schädigende Praktiken dürfen sich gar nicht erst durchsetzen können.
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Verschärfte
Regelungen für Vermittler.
Der Schrottimmobilienskandal wurde erst möglich, weil Banken und
Bausparkassen mit freiberuflichen Vermittlern und Strukturvertrieben
zusammenarbeiteten, die nicht einmal minimalen Auflagen unterworfen
sind, von einer qualifizierten Ausbildung ganz zu schweigen. Als
Mindeststandard sind Registrierungs- und Haftungsregeln notwendig
sowie eine ausreichende, verpflichtende
Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung.
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Der
gerade im Europäischen Parlament und im Rat diskutierte Vorschlag
zur Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie muss zwingend auch
die Immobiliardarlehen umfassen. Der Fall der Schrottimmobilien
zeigt, dass das vorhandene Schutzniveau hier gerade nicht ausreicht.
Auch für verbundene Geschäfte also finanzierte Kaufverträge,
mithin auch Immobilienkaufverträge muss es durch die Richtlinie
klar definierte Verbraucherschutzstandards geben.
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Grundsätzliche
Annahme verbundener Geschäfte, wenn Kaufverträge,
Versicherungsverträge und Finanzierungsverträge für ein und
dieselbe Kapitalanlage nicht vom Kunden besorgt wurden.
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Einführung
eines verpflichtenden und umfassenden Transparenzgebotes für
Allfinanzverträge aller Art. Die Pflicht zur Offenlegung aller
Provisionen und sonstiger weicher Kosten (bei Versicherungs- und
Immobiliarverträgen etc.)sowie verlässliche Berechnung der
effektiven Renditen muss durch die Vermittler sowie die beteiligten
Allfinanzunternehmen nachweisbar und ohne Verklausulierungen auch
für Laien nachvollziehbar verpflichtend bei Haftung für Fehlberatung
sichergestellt werden. |
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