kk FRANKFURT/M. Die Badenia
bestätigte gestern einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen
Zeitung“. Die Durchsuchung fand bereits im September statt. Die Anwälte
geschädigter Investoren sehen zudem in einem Gutachten der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PWC), das die
Badenia selbst in Auftrag gegeben hat, Munition für ihre Klagen.
Der Rechtsstreit dreht sich im Kern darum, dass
Badenia-Kunden in den 90er-Jahren Immobilien in Ostdeutschland gekauft
hatten, die dramatisch an Wert verloren. Dadurch wurden einigen Kunden
in den Ruin getrieben. Eine wesentliche Rolle spielte dabei der Vertrieb
Heinen & Biege, der nicht nur die Immobilien sondern auch Finanzierungen
– größtenteils von der Badenia – vermittelt hat. Insgesamt soll Heinen &
Biege rund 5 000 Finanzierungen für ein Gesamtvolumen von 680 Millionen
D-Mark vermittelt haben.
Besonders heikel: Badenia soll der finanziell
klammen Heinen & Biege Darlehen gegeben haben. Außerdem saß der damalige
Finanzvorstand Elmar Agostini seit 1998 im Beirat der Firma. Kritiker
sehen darin einen klaren Interessenkonflikt.
Schon seit Jahren laufen nun Prozesse, die
Investoren angestrengt haben. Die Staatsanwälte ermitteln gegen zwei
ehemalige Führungskräfte der Badenia, darunter Agostini, wegen
Betrugsverdachts. Die Badenia und der Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius
Reiter haben sich jüngst in den Medien einen heftigen Schlagabtausch
geliefert, bei dem es um den Selbstmord einer geschädigten Anlegerin
ging. Gegenseitige Abmahnungen gingen damit einher.
Im Mai 2002 gab die Bausparkasse
ein Gutachten zur Risikoeinschätzung in Auftrag. Das stellt nun fest,
dass die Badenia ihre „Kreditgeberrolle überschritten“ hat, wie es im
Juristendeutsch heißt. Normalerweise müssen Banken Objekte, die sie
finanzieren, nicht prüfen. Anders sehe die Lage jedoch aus, wenn sie
auch noch mit dem Vertrieb verflochten sei, sagt Rechtsanwalt Reiter,
dessen Kanzlei rund 300 Investoren vertritt. Für zehn Anleger hat der
Anwalt bereits Klage eingereicht. Reiter sieht deren Chancen nun
gestiegen: „Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse dürften sich die
Erfolgschancen für unsere Mandanten erhöhen“. Bisher konnte die Badenia
die Klagen stets abwehren.Und auch
diesmal stellt die Badenia die Lage anders dar als die Anwälte der
Gegenseite. Die Bausparkasse sieht in dem Gutachten keine neuen
Erkenntnisse: „Die uns vorgelegte Stellungnahme von PWC enthält also
keine neueren, zusätzlichen Informationen, die nicht bereits Gegenstand
der im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vorgenommenen Prüfung gewesen wären und in das dortige Gutachten Eingang
gefunden haben“, heißt es in einer Stellungnahme der Badenia.
Bereits Ende 2001 hatten die Wirtschaftsprüfer
von Deloitte and Touche im Auftrag der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderprüfung vorgenommen.
„Als neuer Vorstandsvorsitzender der Badenia hat Dietrich Schroeder
kurze Zeit nach seiner Berufung am 1. Mai 2002 zur Aufarbeitung der
Vergangenheit ein firmeninternes Arbeitspapier bei PWC in Auftrag
gegeben“, so die Stellungnahme. Neue Kenntnisse hätten sich daraus nicht
ergeben.