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MANAGER-MAGAZIN 15.12.2004
Badenia-Vorstand wusste von Betrug
Im Skandal um Schrottimmobilien ist für das OLG Karlsruhe
erwiesen: Der ehemalige Finanzvorstand der Badenia Bausparkasse
war zumindestens teilweise in die betrügerischen Machenschaften
eingeweiht. Die Richter werfen ihm Beihilfe zum Betrug vor.
Karlsruhe - Im Streit um den angeblichen
Immobilienbetrug der Bausparkasse Badenia hat das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe erstmals einem
Vorstandsmitglied eine direkte Verantwortung vorgeworfen. Das
OLG bezichtigt den einstigen Finanzvorstand Elmar Agostini der
Beihilfe zum Betrug wegen umstrittener Immobilienfinanzierungen.
Das ergibt sich aus der am Mittwoch bekannt gewordenen
schriftlichen Begründung eines vor drei Wochen verkündeten
Zivilurteils. Die Karlsruher Bausparkasse will gegen das Urteil
Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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Im Visier: Staatsanwälte
ermitteln seit Jahren gegen ehemalige Vorstände der
Badenia Bausparkasse |
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In dem mehr als 100 Seiten starken Urteil
gesteht das OLG einer Polizistin einen Schadensersatzanspruch
gegen Badenia zu, die 1997 eine - als Steuersparobjekt
angepriesene - überteuerte Wohnung in Wuppertal gekauft hatte
(wir berichteten). Die Bausparkasse hat laut OLG bei der
Finanzierung ihre Aufklärungspflichten verletzt.
Nach Einschätzung ihres Rechtsanwalts Hubert Menken könnte das
Urteil Auswirkungen zu Gunsten zahlloser geprellter Käufer
haben, die "Schrottimmobilien" mit einer Badenia-Finanzierung
erworben hätten. Bisher hatten die Gerichte ganz überwiegend zu
Gunsten von Badenia entschieden. Das Karlsruher OLG erklärte
dies damit, dass den anderen Gerichten "nicht sämtliche
Informationen vorlagen", die in diesem Prozess eine Rolle
gespielt hätten (Aktenzeichen: 15 U 4/01 vom 24. November 2004).
Vorstand wusste von Machenschaften
Der einstige Finanzvorstand Elmar Agostini hat laut OLG
zumindest Teile des betrügerischen Konzepts gekannt, mit denen
Käufern hohe Renditen in Aussicht gestellt worden seien. Nach
den Worten des Gerichts hatte die mit dem Vertrieb der Wohnungen
betraute Heinen&Biege-Gruppe die Ausschüttungen, die den Käufern
aus einem so genannten Mietpool-Konzept zustehen sollten,
bewusst zu hoch kalkuliert, "um den potenziellen Erwerbern der
Eigentumswohnungen eine überhöhte Rendite der Wohnung zu
suggerieren". Auch gegen den mittlerweile insolventen
Finanzvertrieb ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Dieses Mietpool-Konzept sei "von Anfang an betrügerisch"
gewesen, so dass OLG. Agostini habe das Konzept zumindest
teilweise gekannt, was sich aus einem von ihm gefertigten
internen Vermerk vom 15. August 1994 ergebe. Dennoch habe er
dafür gesorgt, dass die verkauften Wohnungen finanziert worden
seien. Darin liege eine Beihilfe zum Betrug, begründete das
Gericht weiter. Zudem habe Badenia die "Verkehrswerte der zu
finanzierenden Objekte systematisch und vorsätzlich zu hoch
Eingeschätzt". Dieses System der Wertfestsetzungen sei Agostini
ebenfalls bekannt gewesen.
Badenia bezeichnete die Urteilsbegründung als "wenig
stichhaltig". Das OLG setze sich in Widerspruch zu zahlreichen
Urteilen anderer Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen. Die
Vermutung, diesen Gerichten hätten bestimmte Informationen nicht
zur Verfügung gestanden, treffe nicht zu, heißt es in einer
Mitteilung.
Gegen Agostini und andere Badenia-Mitarbeiter ermittelt die
Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betrugsverdachts. Die
viertgrößte deutsche Bausparkasse soll seit Anfang der 90er
Jahre mangelhafte Immobilien zu überhöhten Preisen als
Altersvorsorge finanziert haben.
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,333058,00.html
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